Wenn Kunde und Bank sich über die Vergabe eines Kredites geeinigt haben, dann müssen verschiedene Konditionen natürlich vertraglich festgehalten werden. Dieses geschieht im Rahmen von einem Kreditvertrag, welcher von der Bank und von Seiten des Kunden aus unterschrieben wird. Zu diesen Vereinbarungen zählt auch die Laufzeit des Kredites, denn das jeweilige Kreditinstitut als Kreditgeber überlässt dem Kunden das als Kredit verliehene Kapital naturgemäß nur für einen begrenzten Zeitraum. Auch wenn sich beide Parteien an den Vertrag halten müssen kommt es durchaus nicht selten vor, dass der Kreditnehmer das Darlehen bereits vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin vollständig ablösen möchte. Ob die Bank allerdings dieser vorzeitigen Tilgung zustimmt oder diese ablehnt ist oftmals eine Einzelfallentscheidung, denn rechtlich verpflichtet ist das Kreditinstitut dazu auf keinen Fall. Es gibt also im Grunde drei Möglichkeiten, wenn der Kreditnehmer um eine vorzeitige Kredit Ablösung bittet, auf welche Art und Weise die Bank auf dieses Anliegen reagieren kann. Die erste Möglichkeit besteht in der Ablehnung der Bitte, in diesem Fall darf der Kunde also keine vorzeitige Tilgung vornehmen. Aus Wettbewerbs-Gründen ist eine Ablehnung seitens der Bank heutzutage aber relativ selten. Die zweite Variante ist die für den Kreditnehmer beste Lösung, nämlich dass die Bank nichts gegen die vorzeitige Ablösung einzuwenden hat und mitunter auch noch die zu viel gezahlten Zinsen dem Kunden wieder gutschreibt. Häufig tritt dieser Fall in der Praxis beim Ratenkredit auf.
Die dritte Variante ist ähnlich wie die zuvor beschriebene Möglichkeit, nur mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass die Bank die vorzeitige Ablösung des Kredites für den Kreditnehmer mit Kosten verbindet. Diese Variante ist im Bereich der Immobilienkredite üblich und man spricht in diesem Zusammenhang von der Kredit Vorfälligkeit. Wird nämlich ein Kredit im Bereich Hypothekendarlehen vor der eigentlichen Fälligkeit komplett abgelöst, dann entstehen der Bank mitunter nicht unerhebliche Zinsnachteile, welche durch die Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kunden ausgeglichen werden sollen. Diese Entschädigung kommt deshalb zustande, weil der Kreditnehmer eine vorzeitige Ablösung des Darlehens natürlich bis auf ganz wenige Ausnahmen immer nur dann vornehmen möchte, wenn die Kreditzinsen am Markt geringer sind als die Zinsen, welcher er im Zuge seiner Darlehensvereinbarung zu zahlen hat. Aus Sicht des Kunden ist es dann natürlich verständlich, dass das teurere Darlehen mit einem neuen und günstigeren Darlehen abgelöst werden soll. Der Bank entgehen durch diese Maßnahme allerdings Zinserträge, denn die Bank kann das zurück erhaltene Kapital nur noch zu einem geringeren Zinssatz neu verleihen, weil eben die Zinsen seit der Vergabe des Kredites gesunken wird. Statt also wie ursprünglich vorgesehen zum Beispiel noch zwei Jahre lang sechs Prozent an Zinsen für das Darlehen zu erhalten, kann der Betrag nun nur noch für fünf Prozent verliehen werden.