Beim Kredit an Geringverdiener Verhandlungsspielräume nutzen

Das Einkommen eines Kreditsuchenden spielt eine sehr wichtige Rolle, wenn es um die Beurteilung seitens der Kreditgeber geht, ob der Kredit genehmigt und in welcher Höhe vergeben werden kann oder nicht. Die Banken machen auf jeden Fall deutliche Unterschiede in der Richtung, dass sowohl verschiedene Arten von Einkommen unterschiedlich beurteilt werden als auch die Höhe des Einkommens natürlich eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der typische Idealfall ist immer dann gegeben, wenn ein Kreditnehmer eine Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer hat und die Höhe des Einkommens ausreicht, um die geplante Kreditrate tragen zu können. Neben dieser aus Sicht der meisten Banken als Idealfall zu bezeichnenden Situation gibt es natürlich auch andere Arten von Einkommen, bei denen es dann oftmals sehr individuell von der jeweiligen Bank als Kreditgeber abhängt, inwieweit hier das Einkommen als ausreichende „Sicherheit“ für eine Kreditvergabe angesehen werden kann. So gibt es neben den voll erwerbsfähigen Personen beispielsweise noch die Teilzeitbeschäftigten, die Auszubildenden, Studenten, Arbeitslosen oder die Geringverdiener, die natürlich ebenfalls nicht selten einen Kredit benötigen. Einen Kredit dem Geringverdiener zugänglich zu machen stellt bei den meisten Banken ein größeres Problem dar. Das hat in erster Linie zwei Gründe. Zum einen ist es bei den Geringverdienern nicht selten der Fall, dass das Einkommen aufgrund der geringfügig bezahlten Tätigkeit gerade einmal oder auch gar nicht ausreicht, um die laufenden Kosten und Ausgaben des Kreditsuchenden zu decken. Wenn aber kein freies Einkommen vorhanden ist oder gar bereits zusätzlich Hartz4-Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, ist natürlich demzufolge kein Spielraum mehr für eine etwaige Kreditrate vorhanden.

Zum anderen gelten die etwaigen Kredite an einen Geringverdiener generell als Risikokredite, weil es sich in der Praxis gezeigt hat, dass geringfügig Beschäftigte bzw. Geringverdiener durchschnittlich schneller und öfter ihren Arbeitsplatz verlieren, als es bei in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern der Fall ist. Und das der Arbeitsplatz Grundlage eines geregelten Einkommens ist und beim Wegfall des Einkommens auch die Rückzahlung des Kredites gefährdet ist, sehen nahezu alle Banken darin ein deutlich erhöhtes Ausfallrisiko bei der Kreditrückzahlung. Dennoch ist es natürlich nicht völlig aussichtslos für Geringverdiener, dass auch diese bei Bedarf einen Kredit erhalten können. Manche Banken sehen einen geringen Verdienst nämlich nicht grundsätzlich als „Makel“ an, sondern konzentrieren sich vor allem auf die Schufa-Auskunft und darauf, ob nach der Einnahmen- und Ausgabenrechnung noch ein frei verfügbares Einkommen in ausreichender Größe „übrig bleibt“. Ist Beides der Fall, dann steht der Kreditvergabe im Grunde nichts mehr im Wege. Mitunter verlangen die Banken aufgrund des etwas höheren Ausfallrisikos den Abschluss einer Restkreditversicherung oder anderer Sicherheiten, um das Risiko zu reduzieren. Zudem ist es in der Praxis durchaus üblich, bei einem Kredit an Geringverdiener einen etwas höheren Zinssatz zu veranschlagen, als es bei den in Vollzeit Beschäftigten der Fall wäre.

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