Bei fehlender Bonität über Kreditbürgschaft zur Kreditbewilligung

Verfügt man als Kreditsuchender über eine ausreichende Bonität und ist relativ eindeutig festzustellen, dass das frei verfügbare Einkommen ausreicht, damit die Kreditrate ordnungsgemäß gezahlt werden kann, vergeben die Banken in gewissen summenmäßigen Grenzen verschiedene Darlehen auch blanko, also ohne die Entgegennahme von Sicherheiten. Sollte die Bonität des Kunden allerdings „Mängel“ aufweisen oder überschreitet der Kreditbetrag eine bestimmte Summe, so verlangen die Banken meistens Sicherheiten. Welche Sicherheit zu stellen ist, kann der Kunde sich in den meisten Fällen selber aussuchen. Sind keine materiellen Sicherheiten in Form von Sparguthaben oder einer bereits vorhandenen Kapitallebensversicherung vorhanden, dann ist beispielsweise die Kredit Bürgschaft eine weitere Sicherheit, welche der Kreditsuchende der Bank anbieten kann. Für die Bank ist eine Bürgschaft als Sicherheit jedoch stets eine relativ „komplizierte“ Kreditsicherheit. Denn im Gegensatz zur Verpfändung von Guthaben oder der Abtretung von Forderungen kann die Bank die Sicherheit nicht direkt mit einem materiellen Wert in Verbindung bringen und bewerten, sondern die Bank hat beim Bürgen im Grunde nur dessen Bonität als Sicherheit. Aus diesem Grunde muss die Kreditgebende Bank die Bonität des Bürgen im gleichen Maße feststellen, wie es zuvor schon beim Kreditnehmer geschehen ist. Für die Bank hat eine Kredit Bürgschaft als Sicherheit nur dann einen ausreichenden Wert, wenn der Bürge aufgrund seiner Einkommens- oder Vermögensverhältnisse in der Lage ist, die Restschuld auch zu übernehmen.

Mitunter wird die Bürgschaft als Sicherheit im Zweifelsfall noch damit gekoppelt, dass Guthaben vom Bürgen verpfändet werden, was jedoch eine eher seltene Maßnahme darstellt. Während die Bürgschaft sowohl für den Kreditnehmer einen Vorteil darstellt, weil dieser mitunter nur aufgrund dieser Sicherheit den Kredit bekommt, als auch für die Bank, welche eben eine Kreditsicherheit durch die Bürgschaft hat, sollte man sich als Bürge sehr gut überlegen, ob man diesen Schritt wirklich machen möchte. Denn sollte der Kreditnehmer seine Schulden bei der Bank nicht tilgen können, ist es heute aufgrund einer fast immer genutzten selbstschuldnerischen Bürgschaft so, dass die Bank den Bürgen dann sofort in Anspruch nehmen kann, ohne zuvor alle Rechtsmittel gegenüber dem Kreditnehmer in Anspruch genommen zu haben. Eine Alternative zur Bürgschaft ist im Grunde nur noch die Möglichkeit, einen zweiten Antragsteller mit in den Kreditvertrag „hinein“ zu nehmen. Der so genannte Mitverpflichtete ist der Bank ohnehin noch etwas lieber als ein Bürge, da hier direkter „Zugriff“ besteht. Auch wenn die Konstruktion Kredit Bürgschaft und Mitverpflichteter etwas unterschiedlich ist, so ist es dennoch in beiden Fällen so, dass eine zweite Person für die Tilgung des Kredites „gerade steht“, falls der Hauptkreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Kreditraten wie vereinbart zu zahlen.

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